Schweizer Teil der Provinzkustodie Österreich-Schweiz
Schweizer Teil der Provinzkustodie Österreich-Schweiz

Außergewöhnliche Dinge erfordern außergewöhnliche Ereignisse

So könnten wir die Tatsache umschreiben, dass wir als Mitbrüder der Kustodie Österreich-Schweiz uns am 29. November zu einem außerordentlichen Kapitel in Wien versammelt haben: Dieses Datum war bewusst gewählt. Denn als Orden gedenken wir an diesem Tag aller Heiligen des seraphischen, also des franziskanischen, Ordens. Außerdem erneuern die Mitbrüder ihr Versprechen in Gehorsam, in Keuschheit und ohne Eigentum zu leben. So wie wir es einst am Tag unser Profess in den Händen unseres Oberen bekannt haben.

Ein Leben ohne Eigentum: Vieles, was wir heute als Orden an Gebäuden betreuen, ist den Mitbrüdern einst als Stiftung oder als Geschenk anvertraut worden. Sie sollten einen Ort haben, wo sie einen Konvent errichten und seelsorglichen wirken können. So auch geschehen in Graz: Im weitzurückliegenden 17 Jahrhundert hat die Fürstenfamilie Eggenberg den Minoriten einen Konvent gestiftet. Das kann man heute auch an den Gebäuden unseres Grazer Minoritenkonvents erkennen. Der Konvent ist nicht von den Mitbrüdern nach franziskanischen „Maßstäben“ gebaut worden sind. Vor allem das Sommerrefektorium, besser in Graz und Umgebung als „Minoritensaal“ bekannt, sticht mit seiner Pracht hervor. Ein Speisesaal, der eher in einen königlichen Palast zu finden wäre, als bei einem Bettelorden.

Heute essen die Mitbrüder schon lange nicht mehr im Minoritensaal: Dieser mit vielen Fresken verzierte Saal wird heute für verschiedene Veranstaltungen verwendet. Doch nun nagt der Zahn der Zeit an ihm. Er muss, wie auch der angrenzende Kreuzgang, unbedingt renoviert werden.

Deshalb bereiten wir als Minoriten seit über zwei Jahren, gemeinsam mit dem Kuratorium der „Freunde von Maria Hilf“, die notwendig gewordene Renovierung vor. Wir sind am Planen der notwendigen Baumaßnahmen. Vor allem aber beschäftigt uns das Erstellen eines Finanzierungsplanes und das Suchen der notwendigen finanziellen Mittel.

Bevor es nun mit den Planungen weitergehen kann, war es notwendig geworden, das ganze Projekt durch ein Kapitel zu beschließen und den Finanzierungsplan absegnen zu lassen. Normalerweise treffen sich die Brüder alle vier Jahre, um die Leitung der Provinz bzw. Kustodie sowie der einzelnen Konvente zu wählen. Sollten nach einem solchen Kapitel Entscheidungen anstehen, die gewisse Rahmenbedingungen überschreiten, wird ein sogenanntes außerordentliches Kapitel einberufen. So im Falle der Minoritensäle: Da das Projekt sich auf über 6 Millionen Euro beläuft, konnte das die Kustodieleitung nicht selbst entscheiden. Ein Kapitel musste einberufen werden: Dafür wurde im Vorfeld ein sogenanntes „Instrumentum Laboris“ erstellt. Das sind Unterlagen, die vorbereitet werden, damit jeder Kapitular sich einlesen und mit der Materie vertraut machen kann. In einem solchen Bericht steht darin, worum es bei den geplanten Arbeiten geht, warum sie notwendig sind, was alles gemacht werden muss (z.B. die Festigung der Decke im Minoritensaal und die Restaurierung der Fresken etc.). Und schließlich auch, wie das alles finanziert werden kann und was die Mitbrüder unternehmen, um das notwendige Geld zu sammeln. Beim Kapitel selbst wird dann ein Antrag über die Renovierungen und den Finanzierungsplan gestellt, über den die versammelten Mitbrüder abstimmen. Vor einer Abstimmung gibt es noch Zeit, um Fragen zu stellen und zu diskutieren. Ist alles besprochen, wird zur Abstimmung geschritten. Das ist immer ein sehr spannender Moment: Wie wird die Abstimmung ausgehen? Für diese Projekt nun lief es super, denn erfreulicherweise haben die Mitbrüder einstimmig zugestimmt. Nun muss die Deutsche Provinz und die Generalleitung noch zustimmen, um im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 wirklich mit den Umbauarbeiten beginnen zu können.

In der Zwischenzeit werden die Mitbrüder damit beschäftigt sein, weitere Spenden zu sammeln. Dazu wurde beim Bundesdenkmalamt ein eigenes Konto eingerichtet. Wer dort spendet, kann seine Spende auch steuerlich abschreiben. Dadurch erhoffen wir uns weitere Unterstützung für dieses Jahrhundertprojekt unterstützen. Denn wie einst Fürsten Johann Seyfried von Eggenberg mit seiner Gemahlin Eleonora Maria Rosalia von Liechtenstein den Minoriten den Konvent und das Sommerrefektorium gestiftet hat, so liegt es in unserer Verantwortung, dieses „Erbe“ in spiritueller und baulicher Art und Weise zu erhalten.

Sollten Sie, werte Leser, auch einen Beitrag leisten, so können Sie das in Österreich über das Spendenkonto Bundesdenkmalamt, BAWAG PSK, Kontowortlaut: Bundesdenkmalamt 1010 Wien, IBAN AT07 0100 0000 0503 1050, BIC: BUNDATWW, Verwendungszweck: Aktionscode A150. Oder mit einer direkten Spende an die Konventsgemeinschaft auf das Konto: IBAN AT11 1200 0762 1319 3400 lautend auf Minoritenkonvent Graz  mit dem Zahlungszweck „Renovierung Minoritensäle und Kreuzgang“.

Wir danken Ihnen recht herzlich!